Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die RTL Audio Vermarktung GmbH vermittelt Werbeaufträge für das Hörfunkprogramm der/des in dieser Preisliste aufgeführten Sender/s. Sollten in dieser Preisliste auch Werbemöglichkeiten für die Internetpräsenz der/des Sender/s aufgeführt sein, so übernimmt die RTL Audio Vermarktung GmbH auch hierfür die Vermittlung von Werbeaufträgen. Werbeaufträge können für einzelne Sender oder für Kombinationen von Sendern (Kombis) erteilt werden. Sie unterliegen den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Redaktionelle Inhalte dürfen Werbekunden dem jeweiligen Sender nicht vorgeben.

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der RTL Audio Vermarktung GmbH ausdrücklich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die RTL Audio Vermarktung GmbH bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der RTL Audio Vermarktung GmbH erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit einer schriftlichen oder elektronischen Annahme der Bestellung des Auftragsgebers durch die RTL Audio Vermarktung GmbH zustande (Auftragsbestätigung).

Der Vertrag enthält Angaben über den Auftraggeber, den Werbungstreibenden, das Buchungsvolumen, die Spotlänge sowie in der Regel die Werbestunde (Hörfunk), bzw. die Platzierung und die Schaltdauer (Internet). Ein Konkurrenzausschluss kann dem Auftraggeber nicht gewährt werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung in dem in Auftrag gegebenen Umfang zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde. Die Platzierung wird durch die RTL Audio Vermarktung GmbH nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen; ohne dieses Einvernehmen darf die RTL Audio Vermarktung GmbH die Platzierung gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vornehmen.

2.2 Verbund-/Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Vereinbarung und berechtigt die RTL Audio Vermarktung GmbH zur Erhebung eines Verbund-/ Kollektivzuschlags in Höhe von 50 % des Entgelts laut Preisliste. Die RTL Audio Vermarktung GmbH ist berechtigt, den Zuschlag nach billigem Ermessen angemessen über diese 50% hinaus zu erhöhen, § 315 BGB.

2.3 Die „Bestimmungen zur Auftragsabwicklung“ sind Vertragsbestandteil eines jeden Auftrages.

3. Aufträge von Agenturen

3.1 Vermittelnde und schaltende Agenturen sind erst nach entsprechendem Nachweis (HR-Auszug, Gewerbeanmeldung, etc.), berechtigt, die allgemein übliche AEProvision bei der Rechnungslegung in Abzug zu bringen.

3.2 Aufträgen von Agenturen werden nur für namentlich genaubezeichnete Werbungstreibende angenommen. Die RTL Audio Vermarktung GmbH ist berechtigt, als Voraussetzung für die Leistungserbringung von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Die Werbeagentur tritt mit Auftragserteilung etwaige eigene Ansprüche gegen den Auftraggeber aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag an die RTL Audio Vermarktung GmbH ab, soweit sie Gegenstand des fraglichen Auftrages sind. Die Abtretung erfolgt bis zur Höhe der aus dem Auftrag gegen den Auftraggeber zustehenden Forderungen der RTL Audio Vermarktung GmbH. Die RTL Audio Vermarktung GmbH nimmt diese Abtretung an. Soweit die abgetretenen Forderungen die Forderungen der RTL Audio Vermarktung GmbH übersteigen, wird die RTL Audio Vermarktung GmbH diese zurückübertragen; soweit sie zur Befriedigung der Ansprüche der RTL Audio Vermarktung GmbH nicht ausreichen, hat die Agentur die Differenz zu zahlen. Die RTL Audio Vermarktung ist berechtigt, die Abtretungen gegenüber den Kunden der Werbeagentur offen zu legen, wenn die Rechnung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.

4. Rücktrittsmöglichkeit

Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Der Werbeauftrag ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Aufhebung oder vorzeitige Beendigung erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der RTL Audio Vermarktung GmbH. In der Entscheidung über die Zustimmung ist die RTL Audio Vermarktung GmbH frei. Auf jeden Fall ist für die Zustimmung Voraussetzung, dass der Rücktrittswunsch des Auftraggebers spätestens 4 Wochen, bei Sonderwerbeformen spätestens 8 Wochen schriftlich der RTL Audio Vermarktung GmbH vorliegt. Ausschlaggebend für diese Frist ist der Kampagnenstart.

5. Zurückweisung von Sendeaufträgen

Die RTL Audio Vermarktung GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsschluss die Werbung – als auch einzelne Werbespots – wegen deren Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, bzw. aus sittlichen oder ähnlichen Gründen deren Ausstrahlung für die Partner der RTL Audio Vermarktung GmbH unzumutbar ist. In diesen Fällen hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises gemäß Nr. 6. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Soweit aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt werden, hat der Kunde diese zu bezahlen.

6. Grundpreis

6.1 Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung, bzw. die Schaltung der Werbeformen gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die durch eine zusätzlich beauftragte Spotproduktion der RTL Audio Vermarktung GmbH entstehen den Produktions und sonstigen Kosten werden gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers.

6.2 Für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Hörfunkausstrahlung wird die von der RTL Audio Vermarktung GmbH anlässlich der Sendung ermittelte Zeit zugrunde gelegt. Die Mindestspotlänge beträgt 15 Sekunden. Die Höchstlänge eines Spots beträgt 80 Sekunden.

7. Zeitraum der Abwicklung

Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.

8. Presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung

8.1 Im Verhältnis zu der RTL Audio Vermarktung GmbH und seinen Partnern trägt der Auftraggeber allein die Verantwortung für die Werbesendung, insbesondere in presserechtlicher und wettbewerbsrechtlicher sowie urheberrechtlicher Hinsicht. Der Auftraggeber soll mit der Auftragserteilung zugleich erklären, ob er sämtliche zur Ausstrahlung in Rundfunk, Internet und sonstigen Medien erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Tonträgern, Werbemitteln oder sonstigen Sendeunterlagen erworben hat.

8.2 Der Auftraggeber stellt die RTL Audio Vermarktung GmbH von allen aus einer Verletzung der unter Nr. 8.1 genannten Rechte resultierenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, frei.

9. Sendeunterlagen und Sendematerial

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sende- oder Werbeunterlagen sowie einwandfreies Sendematerial für die jeweiligen Sendungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sie müssen spätestens 3 Werktage vor Sendung oder Schaltung bei der RTL Audio Vermarktung GmbH vorliegen. Einzelheiten hierzu enthalten die Bestimmungen zur Auftragsabwicklung.

9.2 Wenn Werbeschaltungen nicht oder falsch zur Ausstrahlungkommen, weil Unterlagen, Texte, Sendekopien oder schaltfähige Vorlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sende- oder Schaltzeit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall die Möglichkeit offen einen geringeren oder nicht bestehenden Schaden nachzuweisen. Die RTL Audio Vermarktung GmbH sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen oder Werbematerial unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

10. Aufbewahrungspflicht

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die RTL Audio Vermarktung GmbH nach deren Umspielung/Kopie. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vorgenannten Unterlagen und Medien auf Aufforderung durch die RTL Audio Vermarktung GmbH abzuholen. Auf Verlangen des Auftraggebers werden die vorgenannten Unterlagen und Medien auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers hin auf dem Postwege versandt. Sollte der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 2 Wochen weder die vorgenannten Unterlagen und Medien abholen, noch sich anderweitig erklären, so ist die RTL Audio Vermarktung GmbH berechtigt, die Unterlagen sowie das diesbezügliche Sende- und Werbematerial zu vernichten. Für die Sende- oder Werbeunterlagen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

11. Sendezeiten

Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Verschiebungen innerhalb des gleichen Stunden-/Preissegments bleiben vorbehalten.

12. Programmänderungen

12.1 Fällt eine Werbeschaltung aus Programm-, inhaltlichen-, oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt (gleiches Stunden-/ Preissegment).

12.2 Kann die Werbeschaltung weder vorverlegt, noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises gemäß Nr. 6. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die RTL Audio Vermarktung GmbH den Ausfall der Ausstrahlung/Schaltung nicht zu vertreten hat.

13. Rechnungsstellung/Zahlungen

13.1 Die Rechnungen werden aufgrund der jeweils gültigen Preisliste erstellt. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bestimmt sich gegenüber Unternehmern als Auftraggeber nach dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz.

13.2 Zahlungen des Auftraggebers sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

13.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der RTL Audio Vermarktung GmbH ist ausschließlich mit von der RTL Audio Vermarktung GmbH anerkannten, rechtskräftig festgestellten oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht ist bei Unternehmern als Auftraggeber ausgeschlossen.

13.4 Die Werbeschaltungen werden monatlich für den Schaltmonat berechnet. Die Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung und Ausstrahlung/Schaltung der Werbung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungseingang auf den Konten der RTL Audio Vermarktung GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Bar-Vorauszahlung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren werden 3% Skonto gewährt. Grundsätzlich wird Skonto nur gewährt, soweit der Auftraggeber alle bisher gestellten Rechnungen aus Werbeaufträgen gemäß Nr. 2 gegenüber der RTL Audio Vermarktung GmbH ausgeglichen hat. Gutschriften sind in Zahlungsverrechnungen mit dem Skontosatz zu berücksichtigen, der bei der jeweiligen Zahlung für Rechnungen anzuwenden ist.

13.5 Die RTL Audio Vermarktung GmbH behält sich in Einzelfällen, insbesondere bei Neukunden vor, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Die RTL Audio Vermarktung GmbH ist berechtigt, während der Laufzeit eines Werbeauftrages die Sendung weiterer Werbespots, Internetwerbung oder sonstiger Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von angemessenen Vorauszahlungen abhängig zu machen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig gesichert ist.

13.6 Bei Zahlungsverzug ist die RTL Audio Vermarktung GmbH berechtigt die Durchführung des Auftrages zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Der Auftraggeber haftet für den der RTL Audio Vermarktung GmbH durch Zahlungsverzug entstandenen Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die RTL Audio Vermarktung GmbH behält sich vor, den durch einen Ausstrahlungsstopp entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

13.7 Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen oder sonstige Transferkosten des Forderungsausgleichs gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

14. Preisänderungen

14.1 Änderungen der Preislisten sind jederzeit, insbesondere aufgrund von veränderten Hörerreichweiten, möglich.

14.2 Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind die Preisänderungen gegenüber Unternehmern als Auftraggeber nur wirksam, wenn sie von der RTL Audio Vermarktung GmbH mindestens einen Monat vor Schaltung der Werbung gegenüber dem Auftraggeber angekündigt werden und dieser sich nicht innerhalb von 2 Wochen anderweitig erklärt. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich gegenüber der RTL Audio Vermarktung GmbH auszuüben ist. Bei Verträgen, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, wird eine Preiserhöhung wirksam, wenn der Verbraucher nach Mitteilung durch die RTL Audio Vermarktung GmbH nicht innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurücktritt und die Leistung frühestens vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.

15. Nacherfüllung, Gewährleistung, Haftung

Die RTL Audio Vermarktung GmbH gewährleistet eine ordnungsgemäße Ausstrahlung der Audiowerbung. Reklamationen sind innerhalb von 4 Wochen seit dem Zeitpunkt der Ausstrahlung geltend zu machen. Im Falle einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Ausstrahlung kann RTL Audio Vermarktung GmbH nach eigenem billigem Ermessen zunächst eine Ersatzausstrahlung vornehmen lassen in dem Umfang, in dem der Werbezweck beeinträchtigt wurde. Im Falle einer für den Auftraggeber nicht zumutbaren Ersatzausstrahlung oder erneut nicht ordnungsgemäßen Zweit–Ausstrahlung oder nach Verstreichen einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist kann der Auftraggeber eine Minderung des Entgeltes verlangen oder vom Auftrag zurücktreten. Die RTL Audio Vermarktung GmbH haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten. Dieses gilt nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung für einfache Fahrlässigkeit danach bestehen bleibt, ist diese ungeachtet der unbegrenzten Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern als Auftraggeber auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Falle eines Verzuges der RTL Audio Vermarktung GmbH oder einer von dieser verschuldeten Unmöglichkeit der Leistung ist der Auftraggeber berechtigt, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Auftrag zu lösen. Für Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend.

16. Sonstiges

16.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klausel sollen zu Nachweiszwecken schriftlich fixiert werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.2 Es gilt deutsches Recht.

16.3 Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen und sonstige Rechtsbehelfe der RTL Audio Vermarktung GmbH gelten daneben wahlweise die im konkreten Fall gemäß §§ 12 ff. ZPO eröffneten Gerichtsstände.

Stand: September 2014

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